See 4 Yourself Tours AGB

Sehr geehrter Kunde,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (dem Kunden) und See4yourself-Tours (der Gesellschaft) regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dieser Vertrag wird entsprechend den Gesetzen der Republik Südafrikas interpretiert und in Johannesburg geschlossen.
1.2 Die Parteien stimmen der Rechtsprechung des Magistrates Court of Johannesburg zu. Der Gerichtsstand ist Johannesburg.
1.3 Wenn Sie eine Anmeldung machen und eine Anzahlung leisten, abhängig von der Verfügbarkeit (siehe unten), erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben. Hierdurch kommt ein Vertrag zustande. Überprüfen Sie diese Bestätigung sorgfältig und lassen Sie uns sofort wissen, wenn es irgendwelche Fehler oder Diskrepanzen gibt, weil man später möglicherweise keine Änderungen mehr vornehmen kann. Eine Anmeldung wird, so lange nicht als bestätigt betrachtet, bis der zu bezahlende Betrag in voller Höhe bei der Gesellschaft eingegangen ist.
1.4 Alle Preise und Dienstleistungen sind zur Zeit der Veröffentlichung nach bestem Wissen korrekt. Alle Dienstleistungen und Abfahrtzeiten können ohne vorherige Veröffentlichung geändert werden. Preisangaben sind nur bis zum  festgesetzten Verfallsdatum gültig.
1.5 Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für etwaige Ungenauigkeiten in sowohl ihren Broschüren/CD-ROMs/Websites/Reisebeschreibungen, als auch in denen des jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.
1.6 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Preis einer Tour wegen steigender Tarife, Kosten und Eintrittsgelder zu verändern.
1.7  Die Gesellschaft behält sich das Recht vor Routen, Touren, Unterkünfte, Orte für Konferenzen/Veranstaltungen, Erfrischungen, Mahlzeiten, Reisepläne, Fahrzeuge und Dienstleistungen zu ändern oder ersetzen, sollten es die Umstände nötig machen. Die Gesellschaft wird gleichwertigen Ersatz anbieten und wird den Kunden über etwaige Änderungen informieren.
1.8 Die Gesellschaft akzeptiert keine Anmeldung, bei der das Anmeldungsformular nicht unterzeichnet oder unvollständig ist.

2. Zahlung

2.1 Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 15 % des Gesamtpreises ist erforderlich, um eine Anmeldung zu sichern. Dieser Betrag ist eine Teilzahlung des Gesamtreisepreises.
2.2 Drei Monate vor dem Reisebeginn müssen mindestens 50 % des Gesamtpreises geleistet werden.
2.3 Wenn der volle Reisepreis nicht spätestens einen Monat vor Tourenbeginn  bezahlt wird, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Anmeldung, als annulliert zu betrachten. Somit verfällt die volle Anzahlung von 15% des Gesamtpreises.
2.4 Kunden, die innerhalb von einem Monat vor Tourenbeginn buchen, müssen den vollen Betrag sofort bezahlen, um sich einen Platz zu sichern.
2.5 Zahlungen müssen in jedem Fall in der Währung gemacht werden, in welcher der Kostenvoranschlag akzeptiert wurde. Die anfallenden Überweisungskosten übernimmt der Kunde.

3. Annullierung

3.1 Jede Annullierung einer Tour durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Das Datum, an dem der Brief von der Gesellschaft erhalten wird, bestimmt die Annullierungsgebühren. Im Falle einer Annullierung werden die folgenden Gebühren fällig: 1 Monat und mehr vor Tourenbeginn - volle Anzahlung. 30 bis 21 Tage vor Tourenbeginn - volle Anzahlung und 30 % des Tourenpreises. 20 bis 14 Tage vor Tourenbeginn- volle Anzahlung und 60 % des Tourenpreises. 13 Tage oder weniger vor Tourenbeginn - voller Tourenpreis. Wenn ein Kunde, mehr als einem Monat vor Tourenbeginn, von einer Tour zu einer anderen wechseln möchte und wenn die Gesellschaft zustimmt, dann wird hierfür eine Verwaltungsgebühr von R250 erhoben. Normale Annullierungsgebühren fallen an, wenn ein Kunde einer Änderung innerhalb von 30 Tagen vor Tourenbeginn vornehmen möchte.
3.2 Jeder Kunde, der sich einer Tour erst nach Tourenbeginn anschließt, die Tour gar nicht antritt oder vor Beendigung der Tour aus welchen Gründen auch immer abreist, ist nicht berechtigt eine Rück- oder Teilrückzahlung des Tourenpreises oder irgendwelche Kosten für zusätzlichen Ausgaben zu fordern.
3.3 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, in Fällen, wo es unvermeidlich ist, Touren ohne vorherige Bekanntmachung zu annullieren. Jedoch ist in diesem Fall die Gesellschaft bereit, den vom Kunden bereits bezahlten Reisepreis zurückzuerstatten. Des Weiteren hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendwelche Forderungen an die Gesellschaft.
3.4 Damit eine Tour durchgeführt werden kann müssen mindestens fünf (5) Passagiere angemeldet sein. Wenn diese Zahl nicht erreicht wird, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Tour zu annullieren. Im Falle einer Annullierung der Tour, aus welchen Gründen auch immer, kann sich der Kunde für eine volle Erstattung des bezahlten Tourenpreises entscheiden oder wechselweise jede andere Tour wählen, die die Gesellschaft anbietet. Hinsichtlich der Annullierung entsteht keine weitere Verbindlichkeit der Gesellschaft dem Kunden gegenüber. Falls ein Kunde alternativ eine von der Gesellschaft angebotene Tour auswählt, die im Preis niedriger ist als die ursprüngliche Tour, dann hat der Kunde Anrecht auf eine Erstattung des Differenzbetrags oder falls die Tour teurer ist, dann muss der Kunde den Aufpreis bezahlen.
3.5  Alle Buchungen die von der Gesellschaft durchgeführt werden, wie zum Beispiel die Reservierung von Unterkunft, Flugbuchung, Tourreservierung, Reservierung von Konferenz- und Veranstaltungsorten, Reservierung des Transports und ähnlichem, unterliegen den Buchungsbedingungen und Annullierungsbestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.

4. Reisedokumente

4.1 Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden, dass gültige Reisepässe, Visa, Gesundheitszeugnisse, Impfnachweise und alle anderen erforderlichen Dokumente, die in den zu besuchenden Ländern verlangt werden vorhanden sind und mitgeführt werden.

5. Versicherung

5.1 Jeder Kunde muss eine persönliche Reisekrankenversicherung und Reisehaftplichtversicherung, die mindestens für die ganze Dauer der Tour gültig sind besitzen. Wenn ein Kunde Kinder dabei hat, wird diese Versicherung auch hier empfohlen. Alle resultierenden Folgen bei Nichtbesitz dieser Versicherung hat der Kunde allein zu tragen.

6. Risiken

6.1 Der Kunde akzeptiert, dass alle Reisen Abenteuerreisen sind und eine gewisse persönliche Gefahr einschließen, und dass weder die Gesellschaft noch deren Agenten verantwortlich sind für jeglichen Sachschaden, Verlust von Eigentum oder Schaden an Leib und Leben des Kunden. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle eingeschlossenen Gefahren.

7. Gesundheit

7.1 Der Kunde akzeptiert, dass, die Teilnahme an einer Tour ein gewisses Maß an körperlicher Fitness und Gesundheit voraussetzt und ist verpflichtet dies sicherzustellen.

8. Die Autorität

8.1 Den Anweisungen des Fahrers und/oder des Tourenbegleiters der Gesellschaft ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
8.2 Der Kunde muss zu jeder Zeit den Gesetzen, den Zollvorschriften und  den Devisenvorschriften aller besuchten Länder Folge leisten.
8.3 Kunden dürfen weder bei einer Tour oder einem Transfer noch in einer Unterkunft ungesetzliche Schusswaffen, Artikel oder Substanzen mit sich führen.
8.4 In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Südafrika ist das Rauchen in Fahrzeugen zu jeder Zeit verboten.
8.5 Sollte der Kunde die oben genannten Vorschriften nicht befolgen oder sich ungehörig anderen Reiseteilnehmer gegenüber benehmen, so kann der Fahrer oder der Tourenbegleiter den Kunden auffordern, die Tour ohne jeden Anspruch auf eine Rückzahlung zu verlassen. Der Kunde muss in diesem Fall seine Rückreise auf eigene Kosten durchführen.

9. Gepäck

9.1 Das ganze Gepäck und der persönliche Besitz des Kunden unterliegen seiner eigenen Verantwortung. Die Gesellschaft, übernimmt keine Verantwortung für jeglichen Verlust oder Schaden von persönlichem Besitz, wie auch immer dieser entstehen.
9.2 Kunden sind berechtigt einen Koffer von nicht mehr als 20 Kg und ein Handgepäckstück von nicht mehr als 10 Kg mitzunehmen. Falls der Kunde ein größeres Gepäckstück  mitnehmen möchte, so kann er dies nach Absprache mit der Gesellschaft und der Zahlung einer Gebühr tun. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Übergepäck abzulehnen.

10. Marketing

10.1 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fotographien und Videos die gegebenenfalls während einer Tour von Mitarbeitern der Gesellschaft gemacht werden als Marketing- oder anders Werbematerial zu verwenden. Der Kunde gibt hiermit seine  Zustimmung, dass die Gesellschaft das Copyright für diese Fotographien besitzt.

11. Höhere Gewalt

11.1 Höhere Gewalt bedeutet jedes Ereignis, das die Gesellschaft oder der jeweilige Dienstleister auch bei äußerster Sorgfalt nicht voraussehen oder vermeiden konnten. Solche Ereignisse können Krieg oder drohender Krieg, Aufruhr, Unfall, Krankheit, Terror, Streik, Naturkatastrophen, Nuklearkatastrophen, Unwetter, Feuer und alle ähnlichen Ereignisse sein, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft sind. Die Gesellschaft ist für keines dieser möglichen Ereignisse oder deren Folgen verantwortlich.